Sie liegt im mittleren Wiesental und ist als Heimatort des badischen Dichters Johann Peter Hebel bekannt. Jahrhundert beherbergte Hausen eines der wichtigsten Eisenwerke der Markgrafschaft und später des Großherzogtums Baden, ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die Textilindustrie für das Dorf prägend. Hausen im Wiesental (alemannisch: Huuse) ist eine Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Lörrach
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
2317 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79688
Vorwahl
07622
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Rathaus Hausen im Wiesental
Hauptstraße 15
79688 Hausen im Wiesental
2. Bürgeramt Hausen im Wiesental
Hauptstraße 15
79688 Hausen im Wiesental
3. Ordnungsamt Hausen im Wiesental
Hauptstraße 15
79688 Hausen im Wiesental
Gemeinde Hausen im Wiesental – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.