Sie liegt im mittleren Wiesental und ist als Heimatort des badischen Dichters Johann Peter Hebel bekannt. Jahrhunderts war die Textilindustrie für das Dorf prägend. Sie liegt im mittleren Wiesental und ist als Heimatort des badischen Dichters Johann Peter Hebel bekannt. Jahrhunderts war die Textilindustrie für das Dorf prägend
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
2317 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79688
Vorwahl
07622
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Rathaus Hausen im Wiesental
Hauptstraße 15
79688 Hausen im Wiesental
2. Bürgeramt Hausen im Wiesental
Hauptstraße 15
79688 Hausen im Wiesental
3. Ordnungsamt Hausen im Wiesental
Hauptstraße 15
79688 Hausen im Wiesental
Gemeinde Hausen im Wiesental – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.