bis 19. Eine erste gesicherte und ausführliche Erwähnung des Dorfes erfolgte 1362. Vom 17. Hausen im Wiesental (alemannisch: Huuse) ist eine Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Lörrach
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
2317 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79688
Vorwahl
07622
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Rathaus Hausen im Wiesental
Hauptstraße 15
79688 Hausen im Wiesental
2. Bürgeramt Hausen im Wiesental
Hauptstraße 15
79688 Hausen im Wiesental
3. Ordnungsamt Hausen im Wiesental
Hauptstraße 15
79688 Hausen im Wiesental
Gemeinde Hausen im Wiesental – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.